Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) der Brandschutz Projekt ME GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen Rechtsgeschäfte der Brandschutz Projekt ME GmbH (im Folgenden "Verkäuferin") gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB (im Folgenden "Kunde").
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn darauf nicht nochmals gesondert Bezug genommen wird.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Bestellungen des Kunden gelten erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Verkäuferin oder mit tatsächlicher Lieferung als angenommen.
2.3 Angaben in Katalogen, Prospekten, technischen Unterlagen, Broschüren, Zeichnungen, Abbildungen, Preislisten und auf Websites sind nur maßgeblich, soweit sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt werden. Technische Änderungen, Verbesserungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit diese dem Kunden zumutbar sind und die vertragsgemäße Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
2.4 Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Verkäuferin.
3. Preise
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Euro ab Werk bzw. ab Lager, exklusive Umsatzsteuer, Verpackung, Versand, Transportversicherung, Montage, Einweisung, Prüfungen und sonstiger Nebenkosten.
3.2 Maßgeblich sind die am Tag des Vertragsabschlusses geltenden Preise laut Angebot oder Auftragsbestätigung.
3.3 Bei Lieferungen oder Leistungen, die mehr als 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist die Verkäuferin berechtigt, Preisänderungen aufgrund gestiegener Material-, Energie-, Lohn-, Transport-, Zoll- oder Beschaffungskosten angemessen weiterzugeben.
4. Lieferung, Lieferfrist und Teillieferungen
4.1 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt wurden. Angaben zu Lieferzeiten gelten ansonsten als voraussichtliche Richtwerte.
4.2 Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige Klärung aller technischen und kaufmännischen Details, den rechtzeitigen Eingang allfälliger vom Kunden beizustellender Unterlagen sowie die termingerechte Zahlung vereinbarter Anzahlungen voraus.
4.3 Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
4.4 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und von der Verkäuferin nicht zu vertretende Umstände – insbesondere Lieferverzögerungen bei Vorlieferanten, Rohstoffmangel, Transportstörungen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Energieengpässe oder Betriebsstörungen – verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
4.5 Gerät die Verkäuferin in Lieferverzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom betreffenden Vertragsteil zurücktreten.
5. Versand, Gefahrübergang und Annahme
5.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
5.2 Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
5.3 Verzögert sich der Versand oder die Übernahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Allfällige Lagerkosten können gesondert verrechnet werden.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Lieferungen termingerecht anzunehmen.
6. Zahlung
6.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.2 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB. Darüber hinaus ist die Verkäuferin berechtigt, Mahn- und Inkassospesen sowie sonstige zweckentsprechende Betreibungskosten geltend zu machen.
6.3 Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Kosten, sodann auf Zinsen und zuletzt auf die älteste offene Forderung angerechnet.
6.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder von der Verkäuferin ausdrücklich anerkannt wurden.
6.5 Bei Zahlungsverzug, Verschlechterung der Bonität oder Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, ist die Verkäuferin berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse, Vorauszahlung oder geeignete Sicherstellung auszuführen sowie offene Forderungen sofort fällig zu stellen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Verkäuferin aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum der Verkäuferin.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bereits jetzt tritt der Kunde jedoch sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware samt Nebenrechten bis zur Höhe aller Forderungen der Verkäuferin sicherungshalber an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin nimmt diese Abtretung an.
7.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind der Verkäuferin unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
7.4 Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware gilt die Verkäuferin als Herstellerin im Sinne des Gesetzes und erwirbt Miteigentum an den neu entstehenden Sachen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Informationen, Maße, Einbauverhältnisse, Ausschreibungsunterlagen, technischen Vorgaben und Anwendungsdaten vollständig und richtig sind.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte ausschließlich entsprechend den jeweils geltenden technischen Unterlagen, Montageanleitungen, Zulassungen, Klassifizierungen, Einbauvorgaben und Einsatzgrenzen zu verwenden.
8.3 Eine Verwendung außerhalb der freigegebenen Anwendungen, insbesondere außerhalb der bestätigten Feuerwiderstandsklassen, Bauteilarten, Einbausituationen, Materialkombinationen oder Anwendungsbereiche, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Kunden.
9. Produktinformationen, Eignung und technische Unterlagen
9.1 Die Verkäuferin liefert brandschutztechnische Produkte, deren Leistungsfähigkeit von der konkreten Einbausituation, den verwendeten Bauprodukten, den Ausführungsdetails sowie der Einhaltung der Montage- und Zulassungsbedingungen abhängt.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor Einsatz der Produkte eigenverantwortlich zu prüfen, ob das jeweilige Produkt für die konkret vorgesehene Anwendung geeignet und nach den einschlägigen Normen, Zulassungen, Klassifizierungen, Ausschreibungen und behördlichen Anforderungen einsetzbar ist.
9.3 Beratungen, Empfehlungen, technische Hinweise oder Anwendungsvorschläge erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Übernahme einer über die zwingende gesetzliche Haftung hinausgehenden Garantie oder Erfolgshaftung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Prüfpflicht und Mängelrüge
10.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls aber vor Verarbeitung, Einbau oder Weiterveräußerung, auf Menge, Identität, äußerlich erkennbare Mängel, Vollständigkeit und offensichtliche Abweichungen zu prüfen.
10.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Kalendertagen ab Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
10.3 Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt, sofern es sich nicht um einen Mangel handelt, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar war.
10.4 Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verkäuferin zurückgesendet werden.
11. Gewährleistung
11.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt im B2B-Geschäft 12 Monate ab Gefahrübergang, sofern gesetzlich zulässig und keine längere Frist ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
11.2 Bei berechtigten und fristgerecht gerügten Mängeln ist die Verkäuferin nach ihrer Wahl zur Verbesserung, zum Austausch, zur Nachlieferung oder zur Preisminderung berechtigt. Nur wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, kann der Kunde Wandlung verlangen.
11.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die insbesondere zurückzuführen sind auf:
unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung, Montage oder Verwendung,
Abweichung von Montageanleitungen, Systemvorgaben oder Zulassungen,
normale Abnutzung,
nicht von der Verkäuferin freigegebene Kombination mit Fremdprodukten,
eigenmächtige Änderungen, Nachbearbeitungen oder Reparaturen,
ungeeignete Untergründe oder bauseitige Mängel.
11.4 Regressforderungen des Kunden aus dem Titel des Produkthaftungsregresses oder sonstige Rückgriffsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen oder auf Fälle zwingender gesetzlicher Haftung beschränkt.
12. Haftung
12.1 Die Verkäuferin haftet – aus welchem Rechtsgrund auch immer – nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei Personenschäden sowie bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Finanzierungskosten, Strafzahlungen, Vertragsstrafen des Kunden gegenüber Dritten sowie Ansprüche Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
12.4 Eine Haftung für die Eignung eines Produktes für einen bestimmten konkreten Verwendungszweck des Kunden wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
13. Schutzrechte, Unterlagen und Vertraulichkeit
13.1 An sämtlichen Angeboten, Zeichnungen, Mustern, technischen Unterlagen, Rezepturen, Beschichtungen, Produktentwicklungen, Kennzeichnungen, Dokumentationen, Know-how und sonstigen Unterlagen der Verkäuferin verbleiben sämtliche Rechte bei der Verkäuferin.
13.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlagen, Muster oder Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Verkäuferin Dritten zugänglich zu machen, zu vervielfältigen oder außerhalb des Vertragszwecks zu verwenden.
13.3 Sofern Produkte nach Vorgaben, Zeichnungen, Spezifikationen oder Wünschen des Kunden hergestellt werden, haftet der Kunde dafür, dass dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden, und hält die Verkäuferin insoweit Schad- und klaglos.
14. Sonderanfertigungen und projektspezifische Produkte
14.1 Bei Sonderanfertigungen, projektspezifisch konfektionierten Produkten, kundenspezifischen Zuschnitten, individualisierten Kennzeichnungen oder eigens für ein Projekt hergestellten Produkten ist ein Rücktritt, Umtausch oder eine Rückgabe ausgeschlossen, sofern kein von der Verkäuferin zu vertretender Mangel vorliegt.
14.2 Bei solchen Produkten gelten Mengen-, Maß- und Toleranzabweichungen im branchenüblichen Umfang als vertragsgemäß.
15. Export, öffentlich-rechtliche Anforderungen und Einbauverantwortung
15.1 Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher im Zielmarkt geltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen, Einbauvorschriften, Zulassungen, Genehmigungen, Ausschreibungsbestimmungen und Nachweispflichten selbst verantwortlich, sofern die Verkäuferin nicht ausdrücklich schriftlich eine bestimmte Leistungspflicht übernommen hat.
15.2 Die Verkäuferin übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Produkt ohne gesonderte Prüfung in jedem Land, in jeder Ausschreibung oder in jeder individuellen Einbausituation verwendet werden darf.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
16.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist, sofern nicht anders vereinbart, der Sitz der Verkäuferin.
16.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.3 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz der Verkäuferin vereinbart.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
17.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
17.3 Der Kunde erklärt, diese AGB vor Vertragsabschluss erhalten zu haben und deren Geltung zuzustimmen.
Stand: 18.06.2026